Projektfeld Kinderschutz
Seit 2000 haben Kinder in der Bundesrepublik Deutschland laut § 1631 BGB ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Seit 2005 gibt es den staatlichen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung in Form des § 8a im SGB VIII und seit dem 01. Januar 2012 das Bundeskinderschutzgesetz. Das Bundeskinderschutzgesetz wurde erlassen mit dem Ziel, den aktiven Kinderschutz zu verbessern.
Durch den Rechtsanspruch ist die Thematik des Kindesschutzes fokussiert worden und ein fester Bestandteil in der pädagogischen Arbeit der Projekt Begegnung gGmbH geworden.
Im Jahr 2015 haben wir die Koordinierungsstelle Kinderschutz des Landkreis Holzminden personell besetzt. Das Angebot gewährleistet für Akteure, die im beruflichen oder im ehrenamtlichen Kontext mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt treten, eine Beratungssetting losgelöst vom Jugendamt. Die Ratsuchenden können ihre Beobachtungen im Bereich des Kinderschutzes/einer Kindeswohlgefährdung von einer neutralen Person reflektieren und bekommen Handlungsstrategien an die Hand. Die Beratungen führt eine insoweit erfahrenen Fachkraft nach § 8a des SGB VIII durch. Eine InsoFA ist eine speziell ausgebildete Fachkraft, die viel Erfahrung im Bereich Kinderschutz und in der Arbeit mit Kindern und Familien hat. Sie unterstützt dabei, schwierige oder komplexe Situationen besser zu verstehen und Lösungen zu finden, um das Wohl der Kinder zu sichern. Eine InsoFA kann beurteilen, ob und welche Maßnahmen notwendig sind, um Kinder zu schützen und ihre Sicherheit zu gewährleisten.
Weiterführend hat uns die Erstellung unseres Gewaltschutzkonzeptes im Jahr 2023 darin bestärkt, ein internes Kinderschutzteam zu aktivieren. In dem Team sind Fachkräfte eingebunden, die über Weiterbildungen und jahrelange Berufserfahrung zum Thema Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung intern fachspezifisch beraten.
Koordinierungsstelle Kinderschutz des Landkreises Holzminden
1. Was?
Die Koordinationsstelle Kinderschutz ist erste Anlaufstelle für Fachkräfte, die in ihrem beruflichen Alltag mit Kindern & Jugendlichen in Kontakt stehen, und eine mögliche Gefährdungslage vermuten. Sie dient der ersten Einschätzung dieser, um Sicherheit bezüglich des weiteren Vorgehens zu erhalten.
2. Wie?
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung können Fachkräfte telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen. In einem ersten Gespräch wird sondiert, ob es gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdungslage des Kindes oder Jugendlichen gibt. Je nach Faktenlage erfolgt im Anschluss eine Einschätzung der Gefährdungslage in der kontaktaufnehmenden Institution. Ziel der gesamten Beratung ist es, einen Handlungsplan für die weiteren notwendigen Schritte zu entwerfen. Während des gesamten Prozesses bleibt die Anonymität des Kindes bzw. der Familie gewahrt.
Monique Becker
Handlungsfeld Familie und Soziales
Projektfeld Kinderschutz
Mobil: 0173 8465555
kinderschutz@projekt-begegnung.de
mo.becker@projekt-begegnung.de
- Kinderschutzkoordinatorin für den Landkreis Holzminden seit Mai 2024
- Diplom-Pädagogin, 2fache Insoweit erfahrene Fachkraft nach §8a SGB VIII (Kinderschutzzentren & Institut Lüttringhaus)
- 2016-2024
- Insoweit erfahrene Fachkraft für den Landkreis Hameln-Pyrmont
- 2016-2024
- Fachberatungsstelle Gewalt/sexualisierte Gewalt

Ab April 2025 bieten wir Fortbildungen im Bereich „Kinderschutz“ für Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen und Schulen an.
Alle relevanten Informationen findet ihr hier: Flyer herunterladen